Gläubigerausschuss – und die Vergütungsvereinbarung für die Überwachung des Insolvenzplans

Die Vergütung der Mitglieder eines mit der Überwachung der Planerfüllung betrauten Gläubigerausschusses kann Gegenstand einer nach Aufhebung des Insolvenzverfahrens geschlossenen Vereinbarung zwischen dem Schuldner und den Ausschussmitgliedern sein. Im gestaltenden Teil des Insolvenzplans kann vorgesehen werden, dass die Erfüllung des Plans überwacht wird (§ 260 Abs. 1 InsO). Die Überwachung

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Insolvenzplan – und die Vergütung des Insolvenzverwalters

Vereinbarungen über die Vergütung des Insolvenzverwalters können nicht Inhalt eines Insolvenzplans sein. Die Bestätigung eines Insolvenzplans kann auch nicht von der Bedingung abhängig gemacht werden, dass das Insolvenzgericht die Vergütung des Insolvenzverwalters vor der Bestätigung des Insolvenzplans festsetzt. Die Bestätigung des Insolvenzplans ist gemäß § 250 Nr. 1 InsO zu

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Einberufung einer Anleihegläubigerversammlung – in der Insolvenz der Anleiheschuldnerin

Wird über das Vermögen einer GmbH, die Schuldverschreibungen ausgegeben hat, das Insolvenzverfahren eröffnet, steht die Befugnis zur Einberufung einer Anleihegläubigerversammlung nach dem SchVG nicht mehr dem Geschäftsführer der Anleiheschuldnerin, sondern dem Insolvenzverwalter zu. § 9 Abs. 1 SchVG regelt nicht, wer im Falle der Insolvenz einer GmbH als Anleiheschuldnerin für

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Der potentielle Insolvenzverwalter – und seine Beteiligung an einer Bank

Ein Insolvenzrichter kann die Aufnahme eines Bewerbers auf seine Vorauswahlliste ablehnen, wenn begründeter Anlass für die Vermutung besteht, dieser werde sein Amt als Insolvenzverwalter nicht höchstpersönlich ausüben. Ein Insolvenzverwalter kann sein Amt als solches nicht auf einen anderen übertragen; vielmehr ist er mit diesem höchstpersönlich betraut. Insolvenzverfahrensspezifische Handlungen darf der

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Die beantragte Insolvenz in Eigenverwaltung – und die Vergütung des vorläufigen Sachwalters

Dem vorläufigen Sachwalter sind die Tätigkeiten zu vergüten, die ihm vom Gesetz; vom Insolvenzgericht oder den Verfahrensbeteiligten in wirksamer Weise übertragen worden sind. Bei beantragter Eigenverwaltung kann im Eröffnungsverfahren der vorläufige Sachwalter vom vorläufigen Gläubigerausschuss mit Zustimmung des Schuldners beauftragt werden, einen Insolvenzplan auszuarbeiten; weitere Aufgaben können dem vorläufigen Sachwalter

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Aufnahme in die Vorauswahlliste – und vereinzelte frühere Fehler des Insolvenzverwalters

Wenn ein Bewerber um die Aufnahme in eine Vorauswahlliste eine Vielzahl von Verfahren beanstandungsfrei geführt hat, kann ihm die generelle fachliche Eignung nicht allein deswegen abgesprochen werden, weil der Insolvenzrichter ihm zwei Fehler nachweisen kann. Für das Vorauswahlverfahren steht die Ausfüllung des unbestimmten Rechtsbegriffs der persönlichen und fachlichen Eignung im

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Insolvenzplan – und der Anfechtungsprozess des Insolvenzverwalters

Führt der Insolvenzverwalter oder der Sachwalter im Insolvenzverfahren mit Eigenverwaltung des Schuldners aufgrund einer Ermächtigung im Insolvenzplan einen Anfechtungsprozess fort, bleiben die anfechtungsrechtlichen Beschränkungen der Einwendungs- und Aufrechnungsmöglichkeiten des Anfechtungsgegners auch nach Aufhebung des Insolvenzverfahrens erhalten. Im Schrifttum wird im Anschluss an die Begründung des Gesetzgebers zu § 259 Abs.

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Die Haftung des Insolvenzverwalters – und das Verschulden seines Prozessbevollmächtigten

Der Insolvenzverwalter hat gegenüber den Insolvenzgläubigern das Verschulden eines Rechtsanwalts, den er mit der Durchsetzung einer zur Masse gehörenden Forderung beauftragt hat, in gleichem Umfang zu vertreten wie eigenes Verschulden. Für dieses Verschulden hat der Insolvenzverwalter gemäß § 278 BGB einzustehen. Der Insolvenzverwalter ist den Insolvenzgläubigern gegenüber zur bestmöglichen Erhaltung

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Der Vergleich mit dem Insolvenzverwalter

Der Insolvenzverwalter ist berechtigt, sich mit einem Gesellschafter über die Höhe seiner Haftung zu vergleichen. Ein solcher Vergleich kommt den betroffenen Gesellschaftern auch zugute, wenn das Insolvenzverfahren aufgehoben ist. Nach § 93 InsO kann im Insolvenzverfahren über das Vermögen einer Gesellschaft des bürgerlichen Rechts die persönliche Haftung des Gesellschafters für

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Die Anwalts-GmbH als Insolvenzverwalter?

Der Ausschluss juristischer Personen von der Bestellung zum Insolvenzverwalter durch § 56 Abs. 1 Satz 1 InsO verstößt weder gegen das Grundrecht der Berufsfreiheit (Art. 12 Abs. 1 GG) noch gegen das Grundrecht auf Gleichbehandlung (Art. 3 Abs. 1 GG). Mit der Durchsetzung berechtigter Forderungen dient das Insolvenzverfahren auch der

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Die Ausschlussfrist im Insolvenzplan

Eine Klausel in einem Insolvenzplan, die vorsieht, dass Gläubiger, die ihre Forderung angemeldet, aber nach Bestreiten innerhalb einer Ausschlussfrist von einem Monat nach Bestandskraft des den Insolvenzplan bestätigenden Beschlusses des Amtsgerichts nicht im Klagewege weiterverfolgt haben, bei der Verteilung analog § 189 InsO nicht berücksichtigt werden, lässt den Anspruch der

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Insolvenzplan – und die nicht angemeldete Forderungen

Eine Regelung im Insolvenzplan, nach der Gläubiger, die ihre Forderung nicht im Verfahren angemeldet haben, in Höhe der vorgesehenen Befriedigungsquote ausgeschlossen sind, ist auch dann unzulässig, wenn der Schuldner Restschuldbefreiung beantragt hat. Der Bundesgerichtshof hat mit Beschluss vom 07.05.2015 entschieden, dass ein Insolvenzplan keine Präklusionsregeln vorsehen darf, durch welche die

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Klage bei bestrittener Forderung – und die Ausschlussfrist im Insolvenzplan

Eine Klausel in einem Insolvenzplan, nach der bestrittene Forderungen bei der Verteilung nur berücksichtigt werden, wenn innerhalb einer Ausschlussfrist Klage auf Feststellung zur Tabelle erhoben wird, regelt lediglich die Verteilung der Masse, berührt aber nicht den materiell-rechtlichen Anspruch. Die Forderungen der aufgrund einer solchen Klausel zunächst nicht berücksichtigten Insolvenzgläubiger werden

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Der Insolvenzantrag als Betriebsaufgabe?

Ein Eigenantrag auf Eröffnung des Insolvenzverfahrens und der Information des Finanzamtes hierüber entspricht nicht der Abgabe einer Betriebsaufgabeerklärung. Gleiches gilt auch für die Information des Finanzamtes über die tatsächliche Eröffnung des Insolvenzverfahrens. Die allgemeinen Voraussetzungen für die Annahme einer Betriebsaufgabe, insbesondere die Anforderungen an eine Aufgabeerklärung, sind in der höchstrichterlichen

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Der Pflichtteilsanspruch – und die Insolvenzverwaltervergütung

Ein Pflichtteilsanspruch, zu dessen Verfolgung der Schuldner den Treuhänder oder Insolvenzverwalter ermächtigt hat, erhöht die Berechnungsgrundlage für dessen Vergütung, auch wenn der Anspruch noch nicht durch Vertrag anerkannt oder rechtshängig geworden ist. Der Pflichtteilsanspruch des Schuldners entstand mit dem Erbfall, hier mithin während des Insolvenzverfahrens. Nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs

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Änderung der Steuerfestsetzung nach rechtskräftiger Bestätigung eines Insolvenzplanes

Die nachinsolvenzliche Änderung einer vorinsolvenzlich erfolgten Körperschaftsteuerfestsetzung gemäß § 164 Abs. 2 AO ist nach rechtskräftiger Bestätigung eines Insolvenzplanes, der die vom Finanzamt angemeldete und im Prüfungstermin vom Steuerpflichtigen nicht bestrittene Körperschaftsteuerforderung erfasst, nicht mehr zulässig. Gemäß § 251 Abs. 1 Satz 1 AO bleiben die Vorschriften der Insolvenzordnung unberührt;

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Schweizer Nachlassverfahren – und deutsches Insolvenzrecht

Beim Schweizer Nachlassverfahren handelt es sich um ein ausländisches Insolvenzverfahren im Sinne des deutschen internationalen Insolvenzrechts. Die gerichtliche Bestätigung eines Schweizer Nachlassvertrages wird gemäß § 343 Abs. 2, Abs. 1 Satz 1 InsO im Inland anerkannt. Der Verlust der Rechte gegen Mitverpflichtete gemäß Art. 303 Abs. 2 des schweizerischen Bundesgesetzes

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Der Kampf um den Insolvenzplan des Suhrkamp Verlages

Eine Beschwerde gegen die Bestätigung eines Insolvenzplans hat (nur) den besonderen Voraussetzungen des § 253 Abs. 2 Nr. 1 bis 3 InsO zu genügen. Das Gesetz verlangt dagegen nicht, dass bereits vor der Planbestätigung ein Minderheitenschutzantrag nach § 251 InsO bei dem Insolvenzgericht gestellt wurde. So der Bundesgerichtshof in dem

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Das Insolvenzplanverfahrens – und die Bestellung als Steuerberater

Die Eröffnung des Insolvenzverfahrens führt nach § 46 Abs. 2 Nr. 4 StBerG zur gesetzlichen Vermutung eines Vermögensverfalls. Die durch die Eröffnung des Insolvenzverfahrens eintretenden Rechtsfolgen können deshalb nicht geeignet sein, die Vermutung des Vermögensverfalls zu widerlegen. Zu diesen Rechtsfolgen gehört auch die Möglichkeit eines Antrags auf Durchführung eines Insolvenzplanverfahrens.

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