Die Vergütung des “isolierten” Sachverständigen beträgt gem. § 9 Abs. 1 JVEG 115 €/Stunde auch bei eingestellten Geschäftsbetrieb im Nachlassinsolvenzverfahren. Die Vergütung ist gemäß § 4 Abs. 1 S. 1 JVEG durch gerichtlichen Beschluss festzusetzen. Das AG Göttingen hat den Stundensatz des “isolierten” Sachverständigen auf 115 €/Stunde festgesetzt nebst Nichtabhilfebeschluss
LesenKategorie: Nachlassinsolvenz
Informationen zum Recht der Nachlassinsolvenz
Nachlassinsolvenz – und die Prozesskostenhilfe
Für ein Nachlassinsolvenzverfahren kann aus rechtlichen Gründen keine Prozesskostenhilfe bewilligt werden. Als Sondervermögen ist der Nachlass gemäß § 11 II Nr. 2 InsO zwar insolvenzfähig, nicht aber rechtsfähig. Der Nachlass kann daher nicht als Schuldner angesehen werden. Diese Rolle kommt vielmehr dem Erben als rechtsfähige natürliche Person und Träger der
LesenGeltendmachung der Erbschaftsteuer im Nachlassinsolvenzverfahren
Die vom Erben als Gesamtrechtsnachfolger aufgrund Erbanfalls nach § 3 Abs. 1 Nr. 1 ErbStG i.V.m. § 1922 BGB geschuldete Erbschaftsteuer ist eine Nachlassverbindlichkeit, die vom Finanzamt als Nachlassinsolvenzforderung im Nachlassinsolvenzverfahren geltend gemacht werden kann. Die Finanzbehörde kann einen Anspruch aus dem Steuerschuldverhältnis, den sie im Insolvenzverfahren über das Vermögen
LesenVorsteuerabzug aus der Rechnung des Nachlassinsolvenzverwalters
Dient ein Insolvenzverfahren über einen Nachlass sowohl der Befriedigung von Verbindlichkeiten des vormals als Unternehmer zum Vorsteuerabzug berechtigten Erblassers wie auch der Befriedigung von dessen Privatverbindlichkeiten, ist der Gesamtrechtsnachfolger aus den Leistungen des Insolvenzverwalters grundsätzlich im Verhältnis der unternehmerischen zu den privaten Verbindlichkeiten, die im Nachlassinsolvenzverfahren jeweils als Insolvenzforderungen geltend
LesenAnrechnung und Erstattung von Kapitalertragsteuer im Nachlassinsolvenzverfahren
Eine nach der Insolvenzeröffnung entstehende Steuerschuld für Einkünfte, die während der Nachlassverwaltung aufgrund der Anlage von Mitteln des Nachlasses erzielt werden, ist eine Masseverbindlichkeit i.S. des § 55 Abs. 1 Nr. 1 i.V.m. § 324 Abs. 1 InsO, da sie durch Handlungen des Insolvenzverwalters oder in anderer Weise durch die
LesenNachlassinsolvenz – und das bei Insolvenzeröffnung laufende Klageverfahren
Nach § 80 Abs. 1 InsO geht durch die Eröffnung des Insolvenzverfahrens das Recht des Schuldners, das zur Insolvenzmasse gehörende Vermögen zu verwalten und über es zu verfügen, auf den Insolvenzverwalter über. Bei einem Nachlassinsolvenzverfahren (§§ 1975 ff. BGB, §§ 115 ff. InsO) entspricht dabei das zur Insolvenzmasse gehörende Vermögen
LesenDer Herausgabeprozess des Nachlassinsolvenzverwalters gegen die Erben
Im Herausgabeprozess des Nachlassinsolvenzverwalters gegen den Erben ist nicht zu prüfen, ob die Eröffnung des Nachlassinsolvenzverfahrens zu Recht erfolgt ist. Das Prozessgericht ist an den rechtskräftigen Eröffnungsbeschluss des Insolvenzgerichts gebunden. Wird im Nachlassinsolvenzverfahren die Forderung eines Gläubigers widerspruchslos zur Insolvenztabelle festgestellt, ist das Prozessgericht im Rechtsstreit zwischen Nachlassinsolvenzverwalter und Erben,
LesenDas unwiderrufliche Bezugsrecht des Ehegatten in der Nachlassinsolvenz des Versicherungsnehmers
Bezeichnet der Versicherungsnehmer einer Lebensversicherung als Bezugsberechtigten im Todesfall unwiderruflich seinen Ehegatten, ist die Zuwendung der Versicherungsleistung regelmäßig bereits mit der Bezeichnung als Bezugsberechtigter vorgenommen. Dies gilt – im Rahmen einer Schenkungsanfechtung nach § 134 Abs. 1 InsO – auch dann, wenn die Versicherungsleistung im Erlebensfall dem Versicherungsnehmer zustehen soll
LesenDer nicht nachgebesserte Insolvenzantrag
Nach der höchstrichterlichen Rechtsprechung ist es für die Zulässigkeit eines Eröffnungsantrags (des Schuldners) erforderlich, aber auch genügend, dass er Tatsachen mitteilt, welche die wesentlichen Merkmale eines Eröffnungsgrundes erkennen lassen. Bessert der Antragsteller auch nach einem konkreten Hinweis auf diesbezügliche Mängel durch das Gericht nicht innerhalb der gesetzten Frist nach, dann
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