Nachlassinsolvenzverfahren – und die Vergütung des “isolierten” Sachverständigen

Die Vergütung des “isolierten” Sachverständigen beträgt gem. § 9 Abs. 1 JVEG 115 €/Stunde auch bei eingestellten Geschäftsbetrieb im Nachlassinsolvenzverfahren. Die Vergütung ist gemäß § 4 Abs. 1 S. 1 JVEG durch gerichtlichen Beschluss festzusetzen. Das AG Göttingen hat den Stundensatz des “isolierten” Sachverständigen auf 115 €/Stunde festgesetzt nebst Nichtabhilfebeschluss

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Nachlassinsolvenz – und die Prozesskostenhilfe

Für ein Nachlassinsolvenzverfahren kann aus rechtlichen Gründen keine Prozesskostenhilfe bewilligt werden. Als Sondervermögen ist der Nachlass gemäß § 11 II Nr. 2 InsO zwar insolvenzfähig, nicht aber rechtsfähig. Der Nachlass kann daher nicht als Schuldner angesehen werden. Diese Rolle kommt vielmehr dem Erben als rechtsfähige natürliche Person und Träger der

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Geltendmachung der Erbschaftsteuer im Nachlassinsolvenzverfahren

Die vom Erben als Gesamtrechtsnachfolger aufgrund Erbanfalls nach § 3 Abs. 1 Nr. 1 ErbStG i.V.m. § 1922 BGB geschuldete Erbschaftsteuer ist eine Nachlassverbindlichkeit, die vom Finanzamt als Nachlassinsolvenzforderung im Nachlassinsolvenzverfahren geltend gemacht werden kann. Die Finanzbehörde kann einen Anspruch aus dem Steuerschuldverhältnis, den sie im Insolvenzverfahren über das Vermögen

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Vorsteuerabzug aus der Rechnung des Nachlassinsolvenzverwalters

Dient ein Insolvenzverfahren über einen Nachlass sowohl der Befriedigung von Verbindlichkeiten des vormals als Unternehmer zum Vorsteuerabzug berechtigten Erblassers wie auch der Befriedigung von dessen Privatverbindlichkeiten, ist der Gesamtrechtsnachfolger aus den Leistungen des Insolvenzverwalters grundsätzlich im Verhältnis der unternehmerischen zu den privaten Verbindlichkeiten, die im Nachlassinsolvenzverfahren jeweils als Insolvenzforderungen geltend

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Der Herausgabeprozess des Nachlassinsolvenzverwalters gegen die Erben

Im Herausgabeprozess des Nachlassinsolvenzverwalters gegen den Erben ist nicht zu prüfen, ob die Eröffnung des Nachlassinsolvenzverfahrens zu Recht erfolgt ist. Das Prozessgericht ist an den rechtskräftigen Eröffnungsbeschluss des Insolvenzgerichts gebunden. Wird im Nachlassinsolvenzverfahren die Forderung eines Gläubigers widerspruchslos zur Insolvenztabelle festgestellt, ist das Prozessgericht im Rechtsstreit zwischen Nachlassinsolvenzverwalter und Erben,

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Das unwiderrufliche Bezugsrecht des Ehegatten in der Nachlassinsolvenz des Versicherungsnehmers

Bezeichnet der Versicherungsnehmer einer Lebensversicherung als Bezugsberechtigten im Todesfall unwiderruflich seinen Ehegatten, ist die Zuwendung der Versicherungsleistung regelmäßig bereits mit der Bezeichnung als Bezugsberechtigter vorgenommen. Dies gilt – im Rahmen einer Schenkungsanfechtung nach § 134 Abs. 1 InsO – auch dann, wenn die Versicherungsleistung im Erlebensfall dem Versicherungsnehmer zustehen soll

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Der nicht nachgebesserte Insolvenzantrag

Nach der höchstrichterlichen Rechtsprechung ist es für die Zulässigkeit eines Eröffnungsantrags (des Schuldners) erforderlich, aber auch genügend, dass er Tatsachen mitteilt, welche die wesentlichen Merkmale eines Eröffnungsgrundes erkennen lassen. Bessert der Antragsteller auch nach einem konkreten Hinweis auf diesbezügliche Mängel durch das Gericht nicht innerhalb der gesetzten Frist nach, dann

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