Die Vergütung des “isolierten” Sachverständigen beträgt gem. § 9 Abs. 1 JVEG 115 €/Stunde auch bei eingestellten Geschäftsbetrieb im Nachlassinsolvenzverfahren. Die Vergütung ist gemäß § 4 Abs. 1 S. 1 JVEG durch gerichtlichen Beschluss festzusetzen. Das AG Göttingen hat den Stundensatz des “isolierten” Sachverständigen auf 115 €/Stunde festgesetzt nebst Nichtabhilfebeschluss
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