Das Wohnungsrecht des Insolvenzschuldners am eigenen Grundstück – und die Löschung durch den Insolvenzverwalter

Ein Wohnungsrecht, das am eigenen Grundstück besteht, ist stets pfändbar und kann bei Insolvenz des wohnungsberechtigen Grundstückseigentümers von dem Insolvenzverwalter gelöscht werden. In dem hier vom Bundesgerichtshof entschiedenen Fall war der Insolvenzschuldner eingetragener Eigentümer eines bebauten Grundstücks. An dem Grundstück bestellte er sich selbst ein auf das Gebäude bezogenes Wohnungsrecht

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Anfechtung – und die gesetzliche Vermutung des Gläubigerbenachteiligungsvorsatzes

Für die gesetzliche Vermutung der Kenntnis vom Gläubigerbenachteiligungsvorsatz des Schuldners muss der Anfechtungsgegner nicht wissen, dass der Schuldner seine übrigen Gläubiger auch künftig nicht wird befriedigen können. Bereits mit Urteil vom 06.05.2021 hat der Bundesgerichtshof ausgesprochen, dass die Annahme der subjektiven Voraussetzungen der Vorsatzanfechtung nach § 133 Abs. 1 InsO

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Duldungsinanspruchnahme des Kontoinhabers bei der Kontoleihe

Erteilt der Kontoinhaber einem Dritten, z.B. seinem Ehepartner, Kontovollmacht und lässt er es ohne Kontrollmaßnahmen zu, dass der Dritte das Konto für die Abwicklung eigener Geldgeschäfte nutzt, finden bei einer Duldungsinanspruchnahme des Kontoinhabers nach § 3 AnfG die Grundsätze für eine Wissenszurechnung nach dem Rechtsgedanken des § 166 BGB entsprechende

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Die Schadensersatzklage des später insolventen Versicherungsnehmers

Ist die mit der Klage des Versicherungsnehmers geltend gemachte Schadensersatzforderung nach Rechtshängigkeit entweder infolge einer Abtretung oder infolge einer Legalzession auf den Versicherer übergegangen und fällt der Versicherungsnehmer nach dem Forderungsübergang in Insolvenz, ist der Insolvenzverwalter befugt, den unterbrochenen Rechtsstreit aufzunehmen und die Forderung im eigenen Namen gerichtlich geltend zu

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Finanzamt

Der durch die Bestellung eines vorläufigen Insolvenzverwalters ausgelöste Vorsteuerberichtigungsanspruch

Entsteht ein Vorsteuerberichtigungsanspruch dadurch, dass das Insolvenzgericht einen vorläufigen Insolvenzverwalter mit allgemeinem Zustimmungsvorbehalt bestellt, liegt keine anfechtbare Rechtshandlung vor. Die in Bezug auf einen solchen Vorsteuerberichtigungsanspruch abgegebene Aufrechnungserklärung des Finanzamtes kann nur dann wirksam sein, wenn zur Umsatzsteuer im Entstehungszeitpunkt dieses Vorsteuerberichtigungsanspruchs eine bestandskräftig wirksame Steuerfestsetzung (§ 124 Abs. 2

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Verwendungsersatzansprüche einer Subunternehmerin – oder: die Sanierung der „Gorch Fock“

Im Streit um Verwendungsersatzansprüche einer Subunternehmerin für die Sanierung der „Gorch Fock“ hat der Bundesgerichtshof die von der Subunternehmerin gegen das Urteil des Hanseatischen Oberlandesgerichts in Bremen eingelegte Beschwerde gegen die Nichtzulassung der Revision zurückgewiesen. Mit ihrer Klage verlangt die Klägerin von der Bundesrepublik Deutschland u.a. Verwendungsersatz für Stahlarbeiten, die sie als

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Aufhebung der vorläufigen Eigenverwaltung – und kein Rechtsmittel

Die Aufhebung der vorläufigen Eigenverwaltung durch Bestellung eines vorläufigen Insolvenzverwalters auf Antrag des vorläufigen Gläubigerausschusses ist nicht anfechtbar. Auf den Antrag der Schuldnerin auf Eröffnung des Insolvenzverfahrens in Eigenverwaltung sowie auf Anordnung der vorläufigen Eigenverwaltung ordnete das Insolvenzgericht die vorläufige Eigenverwaltung unter Bestellung eines vorläufigen Sachwalters an und setzte einen

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Informationszugang des Insolvenzverwalters – zu den Daten des Finanzamtes

Ein Insolvenzverwalter hat auf der Grundlage des Rechts der Informationsfreiheit gegenüber dem Finanzamt keinen Anspruch auf Auskunft über die steuerlichen Verhältnisse eines Insolvenzschuldners.  In dem hier vom Bundesverwaltungsgericht entschiedenen Fall begehrte ein Insolvenzverwalter – unter Berufung auf das Informationsfreiheitsgesetz des Landes Nordrhein-Westfalen – zur Prüfung von Insolvenzanfechtungsansprüchen steuerliche Auskünfte zu

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Die Insolvenz des Gewerbemieters – und das dem Vermieter verpfändete Sparbuch

Hat ein gewerblicher Mieter ein Sparguthaben für alle Ansprüche des Vermieters aus dem Mietverhältnis und seiner Abwicklung wirksam verpfändet und macht der Verwalter in dem Insolvenzverfahren über das Vermögen des Mieters von seinem Sonderkündigungsrecht Gebrauch, sichert das vertragliche Pfandrecht auch den Schadensersatzanspruch des Vermieters wegen vorzeitiger Beendigung des Vertragsverhältnisses. Der

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Insolvenzverwaltervergütung keine außergewöhnliche Belastung

Die zugunsten des Insolvenzverwalters festgesetzte Tätigkeitsvergütung ist beim Insolvenzschuldner nicht als außergewöhnliche Belastung gemäß § 33 Abs. 1 EStG zu berücksichtigen. Nach § 33 EStG wird die Einkommensteuer auf Antrag ermäßigt, wenn einem Steuerpflichtigen zwangsläufig größere Aufwendungen als der überwiegenden Mehrzahl der Steuerpflichtigen gleicher Einkommensverhältnisse und gleichen Familienstands (außergewöhnliche Belastung)

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Steuerbescheide bei angeordneter Nachtragsverteilung – Bekanntgabeadressat und Prozessführungsbefugnis

Der (Einkommen-)Steuerbescheid ist nicht dem ehemaligen Insolvenzschuldner, sondern dem Insolvenzverwalter/Treuhänder als Inhaltsadressaten bekannt zu geben, wenn wegen des Einkommensteuererstattungsanspruchs die Nachtragsverteilung angeordnet worden ist. Der Insolvenzverwalter bzw. Treuhänder ist insoweit auch prozessführungsbefugt. Nach § 80 Abs. 1 InsO verliert der Schuldner mit der Eröffnung des Insolvenzverfahrens die Befugnis, sein zur

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Insolvenzverwaltervergütung keine außergewöhnliche Belastung

Die zugunsten des Insolvenzverwalters festgesetzte Tätigkeitsvergütung ist beim Insolvenzschuldner nicht als außergewöhnliche Belastung gemäß § 33 Abs. 1 EStG zu berücksichtigen. Nach § 33 EStG wird die Einkommensteuer auf Antrag ermäßigt, wenn einem Steuerpflichtigen zwangsläufig größere Aufwendungen als der überwiegenden Mehrzahl der Steuerpflichtigen gleicher Einkommensverhältnisse und gleichen Familienstands (außergewöhnliche Belastung)

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Das von einem Dritten gezahlte Arbeitsentgelt – und die Schenkungsanfechtung in der Insolvenz

Gewährt ein Dritter dem Arbeitnehmer Arbeitsentgelt, unterfällt die Schenkungsanfechtung in der Insolvenz des Dritten nicht dem Bargeschäftsprivileg. In dem hier vom Bundesarbeitsgericht entschiedenen Fall nimmt der Insolvenzverwalter einer GmbH unter dem Gesichtspunkt der Schenkungsanfechtung im Drei-Personen-Verhältnis den Arbeitnehmer einer Schwestergesellschaft auf Rückgewähr einer Zahlung in Anspruch, die dieser zur Vergütung

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Restschuldbefreiung im laufenden Insolvenzverfahren – und die Einkommensteuererstattung

Wird dem Schuldner im laufenden Insolvenzverfahren die Restschuldbefreiung erteilt, gehört der Anspruch auf Erstattung von Einkommensteuerzahlungen zur Insolvenzmasse und nicht zum insolvenzfreien Neuerwerb des Schuldners, wenn der die Erstattungsforderung begründende Sachverhalt vor Eröffnung des Insolvenzverfahrens oder während des Verfahrens vor Ablauf der Abtretungsfrist verwirklicht worden ist. Dies entschied jetzt der

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Arcandor AG – und die Schadensersatzansprüche des Insolvenzverwalters

Im Verfahren über Schadensersatzansprüche des Insolvenzverwalters der Arcandor AG gegen frühere Vorstands- und Aufsichtsratsmitglieder liegt jetzt das Berufungsurteil des Oberlandesgerichts Hamm vor. Der Insolvenzverwalter der Arcandor AG macht Schadensersatzansprüche gegen insgesamt elf frühere Vorstands- und Aufsichtsratsmitglieder im Zusammenhang mit der Veräußerung und der Anmietung von fünf Warenhaus-Immobilien im Umfang von

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Ausschüttungen aus einem Genussrechtevertrag – und die Rückforderung durch den Insolvenzverwalter

Die zugunsten des Genussrechtegläubigers erfolgten Ausschüttungen stellen Leistungen der Schuldnerin dar. Infolge des Vermögensabflusses haben die Zahlungen eine objektive Gläubigerbenachteiligung (§ 129 Abs. 1 InsO) bewirkt . Die Auszahlungen können eine unentgeltliche Leistung im Sinne von § 134 Abs. 1 InsO darstellen. Eine unentgeltliche Leistung läge nicht vor, wenn der

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Verjährungsbeginn – und die Kenntnis des Insolvenzschuldners

Hinsichtlich des Beginns der Verjährungsfrist hat sich der Insolvenzverwalter die bereits vor Eröffnung des Insolvenzverfahrens erlangte Kenntnis des Insolvenzschuldners von den den Anspruch begründenden Umständen und der Person des Drittschuldners grundsätzlich zurechnen zu lassen. Im Falle des Gläubigerwechsels durch Abtretung (§ 398 BGB), Legalzession (§ 412 BGB) oder Gesamtrechtsnachfolge muss

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Mindestlohn – und die Insolvenzanfechtung

Die Zahlung des Mindestlohns ist nicht gegen eine Insolvenzanfechtung gesichert. Bei Insolvenz des Arbeitgebers kann der Insolvenzverwalter nach Maßgabe der §§ 129 ff. InsO vom Arbeitnehmer das zu bestimmten Zeitpunkten ausbezahlte Arbeitsentgelt zu Gunsten der Insolvenzmasse zurückfordern. Dies dient der gemeinschaftlichen Befriedigung der Insolvenzgläubiger nach den insolvenzrechtlichen Verteilungsregeln. Der Rückgewähranspruch

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Kein Wiedereinstellungsanspruch in der Insolvenz

In der Insolvenz des Arbeitgebers besteht kein Wiedereinstellungsanspruch des Arbeitnehmers. Ist ein solcher Anspruch vor Insolvenzeröffnung bereits gegenüber dem Schuldner entstanden, erlischt er mit Insolvenzeröffnung. Die Insolvenzordnung bindet durch § 108 Abs. 1 InsO den Insolvenzverwalter nur an bereits vom Schuldner begründete Arbeitsverhältnisse, kennt jedoch keinen Kontrahierungszwang des Insolvenzverwalters. Einen

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Masseunzulänglichkeit – und die Versagung der Restschuldbefreiung

Ein Antrag auf Versagung der Restschuldbefreiung kann bei angezeigter Masseunzulänglichkeit bis zur Einstellung des Insolvenzverfahrens gestellt werden, auch wenn eine abschließende Gläubigerversammlung durchgeführt worden ist. Dies entschied der Bundesgerichtshof in einem Fall, auf den die Vorschriften der Insolvenzordnung in der seit dem 1.07.2014 geltenden Fassung Anwendung finden (vgl. Art. 103h

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