Der Treuhänder im vereinfachten Insolvenzverfahren, der im Auftrag der Gläubigerversammlung Anfechtungsansprüche prüft und durchsetzt, erhält hierfür einen Zuschlag auf seine Vergütung, wenn sein Arbeitsaufwand erheblich war.
Die Prüfung und Durchsetzung von Ansprüchen aus Insolvenzanfechtung gehört nicht zu den Regelaufgaben des …
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