Beitragsforderungen einer Sozialkasse – und die Insolvenzanfechtung

Mit der Vorsatzanfechtung der Verrechnung von Beitragsforderungen einer Sozialkasse mit Erstattungsansprüchen eines Arbeitgebers hatte sich aktuell der Bundesgerichtshof zu befassen: Anlass hierfür bot dem Bundesgerichtshof die Klage eines Insolvenzverwalters gegen die zur Durchführung der tarifvertraglichen Urlaubsregelung im Maler- und Lackiererhandwerk von den Tarifvertragsparteien gegründeten Sozialkasse. Auf der Grundlage des für

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Rechnungskorrektur und Aufrechnungsverbot

Für die Anwendung des § 96 Abs. 1 Nr. 1 InsO im Fall einer Steuerberichtigung nach § 14c Abs. 2 UStG ist entscheidend, wann die Gefährdung des Steueraufkommens beseitigt worden ist; die Steuerberichtigung wirkt insolvenzrechtlich nicht auf den Zeitpunkt der Rechnungsausstellung zurück. Nach § 96 Abs. 1 Nr. 1 InsO

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Insolvenzplan – und der Anfechtungsprozess des Insolvenzverwalters

Führt der Insolvenzverwalter oder der Sachwalter im Insolvenzverfahren mit Eigenverwaltung des Schuldners aufgrund einer Ermächtigung im Insolvenzplan einen Anfechtungsprozess fort, bleiben die anfechtungsrechtlichen Beschränkungen der Einwendungs- und Aufrechnungsmöglichkeiten des Anfechtungsgegners auch nach Aufhebung des Insolvenzverfahrens erhalten. Im Schrifttum wird im Anschluss an die Begründung des Gesetzgebers zu § 259 Abs.

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Kaufpreisklage des Insolvenzverwalters – und die internationale Zuständigkeit

Die internationale Zuständigkeit deutscher Gerichte für die Kaufpreisklage eines Insolvenzverwalters am inländischen Sitz des Insolvenzgerichts aus einem vom inländischen Insolvenzschuldner vor Einleitung des Insolvenzverfahrens geschlossenen Kaufvertrag mit einem im EU-Ausland ansässigen Käufer – hier auf Kaufpreiszahlung in Anspruch genommener Mitverpflichteter – bestimmt sich auch dann nicht nach Art. 3 Abs.

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Vorsteuervergütung des vorläufigen Insolvenzverwalters – und die Verjährung des insolvenzrechtlichen Aufrechnungsverbots

Hinsichtlich des Vorsteuervergütungsanspruchs aus der Tätigkeit des vorläufigen Insolvenzverwalters hat das Finanzamt das insolvenzrechtliche Aufrechnungsverbot des § 96 Abs. 1 Nr. 3 InsO zu beachten. Der Insolvenzverwalter kann dieses Aufrechnungsverbot analog § 146 Abs. 1 InsO i.V.m. §§ 195 ff. BGB nur innerhalb einer dreijährigen Verjährungsfrist durchsetzen. Die Verjährungsfrist beginnt

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Absonderungsrecht an einer abgetretenen Forderung – und die nachträgliche Wertschöpfung

Steht dem Anfechtungsgegner ein anfechtungsfest begründetes Absonderungsrecht an einer abgetretenen Forderung zu, das die objektive Gläubigerbenachteiligung ausschließt, muss der Insolvenzverwalter eine nachträgliche Wertschöpfung, die erst zur Werthaltigkeit des Absonderungsrechts geführt hat, darlegen und beweisen. Nach § 96 Abs. 1 Nr. 3 InsO ist die Aufrechnung unzulässig, wenn ein Insolvenzgläubiger diese

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Die Vollstreckungsakte des Finanzamtes – und die Akteneinsicht des Insolvenzverwalters

Der Insolvenzverwalter kann von der Finanzverwaltung Akteneinsicht in die Vollstreckungsakte der Schuldnerin beim Finanzamt nach § 1 Abs. 2 S. 1 IFG M-V verlangen, ungeachtet dessen dass der Insolvenzverwalter mit den hieraus gewonnenen Erkenntnissen beabsichtigt, einen insolvenzrechtlichen Anfechtungsanspruch gegen das Land geltend zu machen. Insoweit hat es das Oberlandesgericht Rostock

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Forderungseinzug durch den vorläufigen Insolvenzverwalter

Das Insolvenzgericht kann den vorläufigen Insolvenzverwalter im Wege des besonderen Verfügungsverbots ermächtigen, eine Forderung des Schuldners im eigenen Namen einzuziehen. Der vorläufige Insolvenzverwalter darf nur dann ermächtigt werden, außerhalb des laufenden Geschäftsbetriebs des Schuldners dessen Forderungen einzuziehen, wenn deren Verjährung oder Uneinbringlichkeit droht. Der vorläufige Insolvenzverwalter ist kraft des auf

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Insolvenzanfechtung einer an den vorläufigen Insolvenzverwalter gezahlten Vergütung

Die Vereinnahmung der Vergütung durch den vorläufigen Insolvenzverwalter in einem nicht zur Eröffnung gelangten Verfahren kann in einem später eröffneten Insolvenzverfahren als kongruente Deckung anfechtbar sein. Anfechtbare Rechtshandlung des vorläufigen Insolvenzverwalters ist in diesem Fall die Überweisung der festgesetzten Vergütung von dem von ihm für Zwecke des Insolvenzeröffnungsverfahrens geführten Anderkonto

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Aufrechnungsrecht trotz Insolvenzplan

Ein bei Eröffnung des Insolvenzverfahrens bestehendes Aufrechnungsrecht bleibt auch dann erhalten, wenn die aufgerechnete Gegenforderung nach einem rechtskräftig bestätigten Insolvenzplan als erlassen gilt. Aufrechnungslage Schulden zwei Personen einander Leistungen, die ihrem Gegenstand nach gleichartig sind, so kann jeder Teil seine Forderung gegen die Forderung des anderen Teils aufrechnen, sobald er

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