Der nachträgliche Verzicht auf die Umsatzsteuerfreiheit – und das insolvenzrechtliche Aufrechnungsverbot

Da das Recht auf Vorsteuerabzug materiell-rechtlich bereits entsteht, wenn die betreffenden Gegenstände geliefert oder die Dienstleistung erbracht wird, kommt es für die insolvenzrechtliche Begründung des Erstattungsanspruchs auf den Besitz der Rechnung nicht an. Auf den Zeitpunkt der dem Vorsteuerabzug zugrunde liegenden Lieferung von Gegenständen oder Erbringung von Dienstleistungen ist auch

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Rechnungskorrektur und Aufrechnungsverbot

Für die Anwendung des § 96 Abs. 1 Nr. 1 InsO im Fall einer Steuerberichtigung nach § 14c Abs. 2 UStG ist entscheidend, wann die Gefährdung des Steueraufkommens beseitigt worden ist; die Steuerberichtigung wirkt insolvenzrechtlich nicht auf den Zeitpunkt der Rechnungsausstellung zurück. Nach § 96 Abs. 1 Nr. 1 InsO

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Kaufpreisklage des Insolvenzverwalters – und die internationale Zuständigkeit

Die internationale Zuständigkeit deutscher Gerichte für die Kaufpreisklage eines Insolvenzverwalters am inländischen Sitz des Insolvenzgerichts aus einem vom inländischen Insolvenzschuldner vor Einleitung des Insolvenzverfahrens geschlossenen Kaufvertrag mit einem im EU-Ausland ansässigen Käufer – hier auf Kaufpreiszahlung in Anspruch genommener Mitverpflichteter – bestimmt sich auch dann nicht nach Art. 3 Abs.

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Vorsteuervergütung des vorläufigen Insolvenzverwalters – und die Verjährung des insolvenzrechtlichen Aufrechnungsverbots

Hinsichtlich des Vorsteuervergütungsanspruchs aus der Tätigkeit des vorläufigen Insolvenzverwalters hat das Finanzamt das insolvenzrechtliche Aufrechnungsverbot des § 96 Abs. 1 Nr. 3 InsO zu beachten. Der Insolvenzverwalter kann dieses Aufrechnungsverbot analog § 146 Abs. 1 InsO i.V.m. §§ 195 ff. BGB nur innerhalb einer dreijährigen Verjährungsfrist durchsetzen. Die Verjährungsfrist beginnt

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Aufrechnungsrecht trotz Insolvenzplan

Ein bei Eröffnung des Insolvenzverfahrens bestehendes Aufrechnungsrecht bleibt auch dann erhalten, wenn die aufgerechnete Gegenforderung nach einem rechtskräftig bestätigten Insolvenzplan als erlassen gilt. Aufrechnungslage Schulden zwei Personen einander Leistungen, die ihrem Gegenstand nach gleichartig sind, so kann jeder Teil seine Forderung gegen die Forderung des anderen Teils aufrechnen, sobald er

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