Auskunftsansprüche des Insolvenzverwalters gegenüber dem Finanzamt – und der richtige Rechtsweg

Für Rechtsstreitigkeiten, die auf ein Informationsfreiheitsgesetz gestützte Auskunftsansprüche des Insolvenzverwalters über Bewegungen auf den Steuerkonten des Insolvenzschuldners betreffen, ist nicht der Finanzrechtsweg, sondern der Verwaltungsrechtsweg eröffnet.  Nach § 33 Abs. 1 Nr. 1 und Abs. 2 FGO ist der Rechtsweg zu den Finanzgerichten für öffentlich-rechtliche Streitigkeiten über eine Abgabenangelegenheit eröffnet.

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