Gläubigerausschuss – und der Streit um die Mitgliedschaft

Zuständig für die Entscheidung über Streitigkeiten darüber, wer Mitglied im Gläubigerausschuss ist, ist das Insolvenzgericht, nicht das Prozessgericht. Für den Bundesgerichtshof begegnet zwar die Zulässigkeit der Feststellungsklage keinen Bedenken, soweit darin die Mitgliedschaft im Gläubigerausschuss und daraus folgende Teilhaberechte als ein feststellungsfähiges Rechtsverhältnis im Sinne des § 256 Abs. 1

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Der Streit um die pfändbaren Beträge – und das zuständige Gericht

Der Antrag auf Berechnung der pfändbaren Beträge aus einem Durchschnittseinkommen ist vor dem Insolvenzgericht als Vollstreckungsgericht bereits unzulässig. Das Insolvenzgericht als Vollstreckungsgericht war nicht befugt, über den Antrag des Schuldners sachlich zu entscheiden. Auf seine sofortige Beschwerde wäre sein Antrag als unzulässig abzulehnen gewesen. Die Zuständigkeit des Insolvenzgerichts nach §

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Die Berechnung des pfändungsfreien Gehalts – und die gerichtliche Zuständigkeit

Für die (Neu-)Berechnung des dem Insolvenzschuldner zustehenden pfändungsfreien Arbeitslohns ist das Insolvenzgericht nicht zuständig. Die Zuständigkeit des Insolvenzgerichts nach § 36 Abs. 4 InsO folgt noch nicht allein aus der Anwendung vollstreckungsrechtlicher Beurteilungsnormen. Voraussetzung ist vielmehr, dass die in Bezug genommenen Vorschriften der Zivilprozessordnung eine Maßnahme oder eine Entscheidung des

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