Feststellung einer Zug-um-Zug-Forderung

Eine Zug-um-Zug-Forderung kann nach § 45 Satz 1 InsO nur mit einem unter Berücksichtigung der von der Gläubigerin abzutretenden Rechte berechneten Wert zur Insolvenztabelle festgestellt werden. 

Dieser Wert kann für die Zeit der Eröffnung des Insolvenzverfahrens geschätzt werden .

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Neumasseunzulänglichkeit – und ihre Auswirkung auf die Rangfolge

Der Eintritt der Neumasseunzulänglichkeit führt nicht zu einer Neuordnung der gesetzlich festgelegten Rangfolge der Masseverbindlichkeiten. Vielmehr sind alle Neumasseverbindlichkeiten quotal zu erfüllen.

Innerhalb der Neumasseverbindlichkeiten gibt es nach Darlegung der Neumasseunzulänglichkeit durch den Insolvenzverwalter keine gesetzlich vorgesehenen weiteren Rangfolgen. Abweichende …

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