Neumasseunzulänglichkeit – und ihre Auswirkung auf die Rangfolge

Nach Anzeige der Neumasseunzulänglichkeit  können Ansprüche aus Neumasseverbindlichkeiten nicht im Wege der Leistungsklage durchgesetzt, sondern lediglich festgestellt werden. Dies gilt auch für Ansprüche auf Annahmeverzugslohn. Einer gleichwohl verfolgten Leistungsklage fehlt das Rechtsschutzbedürfnis. So auch in dem hier vom Bundesarbeitsgericht entschiedenen Fall: Die mit der Leistungsklage verfolgten Ansprüche für die Zeit

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Neumasseunzulänglichkeit – und ihre Auswirkung auf die Rangfolge

Der Eintritt der Neumasseunzulänglichkeit führt nicht zu einer Neuordnung der gesetzlich festgelegten Rangfolge der Masseverbindlichkeiten. Vielmehr sind alle Neumasseverbindlichkeiten quotal zu erfüllen. Innerhalb der Neumasseverbindlichkeiten gibt es nach Darlegung der Neumasseunzulänglichkeit durch den Insolvenzverwalter keine gesetzlich vorgesehenen weiteren Rangfolgen. Abweichende Ränge können auch nicht im Wege der Analogie entwickelt werden.

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Der insolvente Schädiger – und die Inanspruchnahme der Haftpflichtversicherung

Mit der Inanspruchnahme des Haftpflichtversicherers eines insolventen Schädigers durch den Geschädigten nach Feststellung des Haftpflichtanspruchs zur Insolvenztabelle hatte sich aktuell der Bundesgerichtshof zu befassen: § 110 VVG räumt dem Geschädigten bei Insolvenz des Versicherungsnehmers ein Recht auf abgesonderte Befriedigung an dessen Freistellungsanspruch gegen den Haftpflichtversicherer ein, so dass der Geschädigte

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Forderungsanmeldung – und die Individualisierung der Forderung

Für eine wirksame Forderungsanmeldung erfordert die Angabe des Grundes der Forderung die bestimmte Angabe des Lebenssachverhalts, aus dem die Forderung nach der Behauptung des Gläubigers entspringt; eine schlüssige Darlegung der Forderung ist nicht erforderlich . Ob der Insolvenzgläubiger seine Forderung in ausreichend individualisierter Weise angemeldet hat, richtet sich nach den

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Aufnahme eines Finanzgerichtsverfahrens durch den Insolvenzverwalter – und die zwischenzeitlich angemeldeten Säumniszuschläge

Gemäß § 115 Abs. 1 FGO richtet sich die Revision nur gegen das Urteil des Finanzgerichts. Infolge der geänderten Prozesssituation nach Eröffnung des Insolvenzverfahrens und Aufnahme der Klage durch den Kläger war zwar grundsätzlich die Umstellung auf einen Feststellungsantrag zulässig und geboten, da sich der Rechtsstreit von einer Anfechtungsklage in

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Vollstreckbarerklärung eines Schiedsspruchs in der Insolvenz des Schuldners

Ein Verfahren auf Vollstreckbarerklärung eines Schiedsspruchs wird durch die Eröffnung des Insolvenzverfahrens über das Vermögen einer Partei nach § 240 ZPO unterbrochen, wenn es die Insolvenzmasse betrifft . Im Verfahren auf Vollstreckbarerklärung eines Schiedsspruchs ist ein Antrag auf Feststellung einer Forderung zur Insolvenztabelle unzulässig. InhaltsübersichtVerfahrensunterbrechung durch Insolvenzeröffnung und die Wiederaufnahme(Neuer)

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