Gegen einen Zwischenbeschluss des Beschwerdegerichts über die Zulässigkeit der sofortigen Beschwerde eines vorläufigen Insolvenzgläubigers gegen die Festsetzung der Vergütung des Insolvenzverwalters ist ein Rechtsmittel nicht statthaft. Gemäß § 577 Abs. 1 Satz 1 ZPO hat das Rechtsbeschwerdegericht von Amts wegen zu prüfen, ob die Rechtsbeschwerde an sich statthaft ist. Daran
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