Zwangsvollstreckung in der Wohlverhaltensperiode

Das Vollstreckungsverbot während der Laufzeit der Abtretungserklärung gilt auch für Insolvenzgläubiger, die am Insolvenzverfahren nicht teilgenommen haben und die der Schuldner nicht in das Vermögensverzeichnis aufgenommen hat.

Zwangsvollstreckung in der Wohlverhaltensperiode

Bundesgerichtshof, Beschluss vom 13. Juli 2006 – IX ZB 288/03