Forderungsabtretung im Insolvenzeröffnungsverfahren

Die Anordnung von Verfügungsbeschränkungen im Eröffnungsverfahren hindert den Erwerb einer zuvor abgetretenen, erst nach Anordnung entstandenen Forderung des Insolvenzschuldners nicht.

Forderungsabtretung im Insolvenzeröffnungsverfahren

Bundesgerichtshof, Urteil vom 22. Oktober 2009 – IX ZR 90/08