Der Anspruch auf Erstattungszinsen, die auf Zeiträume nach Eröffnung eines Insolvenzverfahrens entfallen, kann vom FA nicht mit vorinsolvenzlichen Steuerforderungen verrechnet werden.

Bundesfinanzhof, Beschluss vom 30. April 2007 VII – B 252/06
Nachrichten aus dem Insolvenzwesen