§ 259 Abs. 3 InsO verleiht dem Insolvenzverwalter bzw. dem Sachwalter ungeachtet der Aufhebung des Insolvenzverfahrens die Befugnis, einen bereits anhängigen Anfechtungsrechtsstreit fortzuführen, wenn dies wie vorliegend im gestaltenden Teil des bestätigten Insolvenzplans vorgesehen ist (§ 221 Satz 2, § …
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