Überschuldung

Ebenfalls gebilligt hat am Freitag der Bundesrat die Änderungen am Überschuldungsbegriff im Insolvenzrecht.

Überschuldung

Die Änderung ist eine Reaktion auf die derzeitige Finanzkrise. Nach Ausbruch der Finanzkrise wurde im Herbst 2008 das eine – bei Kapitalgesellschaften die Insolvenzantragspflicht auslösende – Überschuldung trotz einer bilanziellen Überschuldung nicht vorliegt, wenn und solange eine positive Fortführungsprognose besteht, wenn das Unternehmen also mittelfristig voraussichtlich seinen laufenden Zahlungsverpflichtungen nachkommen kann.

Diese Regelung war jedoch bis Ende 2010 begrenzt, ab 2011 sollte wieder die hergebrachte Überschuldungsdefinition gelten. Durch das jetzt von Deutschem Bundestag und Bundesrat beschlossene Gesetz wird diese Ausnahmeregelung nun um zwei Jahre bis Ende 2013 verlängert.