Zahlung von Sozialversicherungsbeiträge vor der Arbeitgeber-Insolvenz

Die Zahlung der Arbeitnehmeranteile zu den Gesamtsozialversicherungsbeiträgen kann als Rechtshandlung des Arbeitgebers im Insolvenzverfahren über dessen Vermögen als mittelbare Zuwendung an die Einzugsstellen angefochten werden.

Zahlung von Sozialversicherungsbeiträge vor der Arbeitgeber-Insolvenz

Bundesgerichtshof, Urteil vom 5. November 2009 – IX ZR 233/08