Wie das Landgericht Bonn mitgeteilt hat, findet die Gläubigerversammlung der TelDaFax ENERGY GmbH am heutigen Tag, den 08.11.2011 um 10:00 Uhr und die Versammlung der TelDaFax SERVICES GmbH ebenfalls heute um 16:00 Uhr, jeweils im Staatenhaus am Rheinpark Köln (Kölner Messe) statt.

Im Rahmen der Gläubigerversammlungen wird der Insolvenzverwalter über den bisherigen Verlauf der Insolvenzverfahren berichten (Berichtstermin). Etwaige Beschlüsse werden mit einfacher Mehrheit gefasst. Der Berichtstermin dient nicht dazu, dass möglicherweise anwesende Mitglieder der Geschäftsleitung der betroffenen Unternehmen Rechenschaft ablegen.
Es wird damit gerechnet, dass beide Versammlungen jeweils mehrere Stunden dauern können. Zutritt erhalten nur Gläubiger der betreffenden Gesellschaften. Da Einlasskontrollen stattfinden, sind lange Wartezeiten aufgrund der großen Gläubigeranzahl nicht auszuschließen. Das Amtsgericht rät, bereits frühzeitig – möglichst ab Einlassbeginn – vor Ort zu sein.
Auch weist das Amtsgericht darauf hin, dass Auslagen (Fahrtkosten, Übernachtungskosten usw.) nicht erstattet werden. Da während der Termine Bild- und Tonaufnahmen nicht erlaubt sind, sollte die Mitnahme von Kameras, Fotohandys, Laptops und ähnlichen Geräten unterbleiben. Diese Geräte werden gegebenenfalls für die Dauer der Sitzung eingezogen. Nähere Informationen zur Anreise und Zutrittsberechtigung sind den Internetseiten des Amtsgerichts Bonn und des Insolvenzverwalters zu entnehmen.
Der Insolvenzverwalter hat angekündigt, etwa 30 Minuten nach der ersten Gläubigerversammlung für ein Mediengespräch zur Verfügung zu stehen. Gesprächsgegenstand sollen ausschließlich Verfahrensfragen sein.
Für die Versammlungen hat das Amtsgericht Bonn folgende sitzungspolizeiliche Verfügung erlassen:
- Die genannten Gläubigerversammlungen finden um 10:00 Uhr (Einlass 8:30 Uhr) und um 16:00 Uhr (Einlass 15:00 Uhr) im Staatenhaus am Rheinpark in Köln-Deutz statt. Medienvertreter werden gem. § 175 Abs. 2 GVG zu dem nichtöffentlichen Termin zugelassen. Für sie werden 40 Sitze im hinteren Bereich der Zuhörerplätze reserviert. Die Medienvertreter haben sich durch Vorlage gültiger Presseausweise mit Lichtbild auszuweisen.
- Gemäß § 176 GVG wird zugelassen, dass 30 Minuten vor Versammlungsbeginn Film- und Bildaufnahmen im Saal stattfinden. Die Genehmigung wird vorbehaltlich der Rechte Dritter erteilt. Die Anfertigung von Film- und Bildaufnahmen ist vor Beginn des Termins einzustellen.
- Interviews mit Verfahrensbeteiligten können vor den Terminen im Eingangsbereich mit Einverständnis der Interviewpartner erfolgen.
- Die Mitnahme von Laptops in den Saal ist für Pressevertreter erlaubt. Mobiltelefone sind abzuschalten; eine Stummschaltung genügt nicht. Während der Sitzung sind Film- und Fotokameras und jedwede Geräte, die zu Tonaufnahmen geeignet sind, im Saal nicht erlaubt.