Der Schuldner oder Insolvenzverwalter, der einen Insolvenzplan vorlegt, ist nach einer aktuellen Entscheidung des Bundesgerichtshofs nicht verpflichtet, in dem darstellenden Teil die möglichen Versagungsgründe für die Restschuldbefreiung darzulegen. Offen bleibt, ob die rechtskräftige Verurteilung wegen Insolvenzstraftaten darzulegen ist.
Der Schuldner …
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