Der Deutsche Bundestag hat eine Reform des Versicherungsvertragsrechts verabschiedet. Insbesondere ändern sich im Vergleich zur bisherigen Rechtslage folgende Regelungen:
I. Verbraucherschutz
1) Beratung und Information der Versicherungsnehmer
Die Versicherer müssen die Versicherungsnehmer vor Abschluss eines Vertrages künftig besser beraten und …
Lesen
















