Kein Wiedereinstellungsanspruch in der Insolvenz

In der Insolvenz des Arbeitgebers besteht kein Wiedereinstellungsanspruch des Arbeitnehmers. Ist ein solcher Anspruch vor Insolvenzeröffnung bereits gegenüber dem Schuldner entstanden, erlischt er mit Insolvenzeröffnung. Die Insolvenzordnung bindet durch § 108 Abs. 1 InsO den Insolvenzverwalter nur an bereits vom Schuldner begründete Arbeitsverhältnisse, kennt jedoch keinen Kontrahierungszwang des Insolvenzverwalters. Einen

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Masseunzulänglichkeit – und die Versagung der Restschuldbefreiung

Ein Antrag auf Versagung der Restschuldbefreiung kann bei angezeigter Masseunzulänglichkeit bis zur Einstellung des Insolvenzverfahrens gestellt werden, auch wenn eine abschließende Gläubigerversammlung durchgeführt worden ist. Dies entschied der Bundesgerichtshof in einem Fall, auf den die Vorschriften der Insolvenzordnung in der seit dem 1.07.2014 geltenden Fassung Anwendung finden (vgl. Art. 103h

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Das Honorar des Wirtschaftsprüfers – für die Abschlussprüfung vor und nach der Insolvenzeröffnung

Hat ein Gläubiger seine Leistung teils vor und teils nach der Eröffnung des Insolvenzverfahrens erbracht, ist er mit dem der vorinsolvenzlichen Leistung entsprechenden Teil seines Anspruchs auf die Gegenleistung Insolvenzgläubiger und im Übrigen Massegläubiger, wenn sich die vor und nach Eröffnung erbrachten Leistungen objektiv bewerten und voneinander abgrenzen lassen. Das

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Das Honorar des Wirtschaftsprüfers – für die Abschlussprüfung vor und nach der Insolvenzeröffnung

Hat ein Gläubiger seine Leistung teils vor und teils nach der Eröffnung des Insolvenzverfahrens erbracht, ist er mit dem der vorinsolvenzlichen Leistung entsprechenden Teil seines Anspruchs auf die Gegenleistung Insolvenzgläubiger und im Übrigen Massegläubiger, wenn sich die vor und nach Eröffnung erbrachten Leistungen objektiv bewerten und voneinander abgrenzen lassen. Das

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Lohnsteuer – und der Erlass eines Haftungs- und Nachforderungsbescheids nach Abschluss eines Insolvenzplanverfahrens

Wird das Insolvenzverfahren nach rechtskräftiger Bestätigung eines Insolvenzplans aufgehoben, kann das Finanzamt Lohnsteuer, die es nicht zur Insolvenztabelle angemeldet hat, als Nachzügler im Wege eines Haftungs- und Nachforderungsbescheids innerhalb der Frist des § 259b InsO festsetzen. Dem Finanzamt ist kein Verschulden an der Nichtanmeldung von Steuer- und Haftungsansprüchen zur Insolvenztabelle anzulasten,

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Insolvenzanfechtung der Gehaltszahlung – und der Mindestlohn

Die Insolvenzanfechtung von Arbeitsentgelt umfasst auch den auf den gesetzlichen Mindestlohn entfallenden Bestandteil. Das verfassungsrechtlich gebotene Existenzminimum der Arbeitnehmerin ist ungeachtet der Anfechtung gesichert. Der Rückgewähranspruch umfasst das erhaltene Arbeitsentgelt einschließlich des auf den gesetzlichen Mindestlohn entfallenden Anteils. Demzufolge ist die zulässig erhobene Anschlussrevision unbegründet. Sind die streitbefangenen Nettoentgeltzahlungen nach

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Erstattungsbescheide des Finanzamtes – nach Insolvenzeröffnung

Steuerbescheide, mit denen eine positive Steuer festgesetzt wird, können ausnahmsweise auch nach Eröffnung des Insolvenzverfahrens wirksam ergehen, wenn sich unter Berücksichtigung von Anrechnungsbeträgen insgesamt ein Erstattungsbetrag ergibt und auch keine Besteuerungsgrundlagen festgestellt werden, die die Höhe von Steuerforderungen beeinflussen, welche zur Tabelle anzumelden sind.  In dem hier vom Bundesfinanzhof entschiedenen

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Die Kosten eines Kassenprüfers – als Massekosten

Wird ein sachverständiger Dritter durch den Insolvenzverwalter mit der Prüfung beauftragt, sind die Kosten der Prüfung Masseverbindlichkeiten, da sie i.S. des § 55 Abs. 1 Nr. 1 InsO durch die Verwaltung der Masse verursacht werden. Von einer unmittelbaren Auftragserteilung durch die Insolvenzmasse ist jedenfalls dann auszugehen, wenn der Insolvenzverwalter in

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Insolvenzrechtliche Forderungs-Rangfolge – und der Eintritt der Neumasseunzulänglichkeit

Der Eintritt der Neumasseunzulänglichkeit führt nicht zu einer Änderung der Rangordnung des § 209 Abs. 1 InsO. Die Parteien streiten über den insolvenzrechtlichen Rang von Annahmeverzugsansprüchen. Der beklagte Insolvenzverwalter hat sich im Lauf des Insolvenzverfahrens nach erfolgter Anzeige der drohenden Masseunzulänglichkeit gemäß § 208 Abs. 1 InsO im Zeitpunkt der

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Der Wegzug in ein anderes EU-Land – und die Zuständigkeit des deutschen Insolvenzgerichts

Die deutschen Gerichte bleiben für die Entscheidung über die Eröffnung des Insolvenzverfahrens zuständig, wenn der Eröffnungsantrag bei einem örtlich unzuständigen Insolvenzgericht gestellt worden ist und der Schuldner nach Antragstellung, aber vor der Verweisung an das örtlich zuständige Insolvenzgericht den Mittelpunkt seiner hauptsächlichen Interessen in das Gebiet eines anderen Mitgliedstaats verlegt.

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Aufnahme eines unterbrochenen Rechtsstreits durch den Insolvenzverwalter

Die Wirksamkeit der Aufnahme eines unterbrochenen Rechtsstreits durch den Insolvenzverwalter hängt nicht von den Erfolgsaussichten seiner Rechtsverfolgung oder Rechtsverteidigung ab. Durch die Eröffnung des Insolvenzverfahrens über das Vermögen des Schuldners ist der Rechtsstreit gemäß § 240 Satz 1 ZPO unterbrochen worden. Die Unterbrechung ist durch die Aufnahmeerklärung des Insolvenzverwalters beendet

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Der unterbrochene Rechtsstreit – als anhängiger Rechtsstreit über die zur Insolvenztabelle angemeldete Forderung

Bei einem unterbrochenen Rechtsstreit handelt es sich um einen anhängigen Rechtsstreit über die zur Insolvenztabelle angemeldete Forderung, wenn die angemeldete Forderung Gegenstand des Rechtsstreits ist und der Rechtsstreit Fragen betrifft, die für die Feststellung der Forderung zur Insolvenztabelle erheblich sind. Gemäß § 87 InsO können Insolvenzgläubiger ihre Forderungen nur nach

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Bestreiten einer titulierten Zug-um-Zug-Forderung

Es obliegt dem Bestreitenden, seinen Widerspruch zu verfolgen, wenn ein Gläubiger neben einem auf Zahlung Zug um Zug lautenden Titel auch über einen weiteren Titel verfügt, mit dem die Voraussetzungen für eine Zwangsvollstreckung aus dem Zugum-Zug-Titel nachgewiesen werden. Im hier vom Bundesgerichtshof entschiedenen Fall hat die von der Gläubigerin erhobene

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Steuerschulden, Restschuldbefreiung und Steuerstraftaten

Die Tatsachen, aus denen sich nach Einschätzung des Gläubigers ergibt, dass der bereits zur Insolvenztabelle festgestellten Forderung eine Steuerstraftat des Schuldners zugrunde liegt, können gemäß § 177 Abs. 1 InsO nachträglich angemeldet werden. Das Finanzamt darf durch Feststellungsbescheid gemäß § 251 Abs. 3 AO feststellen, dass ein Steuerpflichtiger im Zusammenhang mit

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Vergnügungsteuer bei Geldspielautomaten – und die Schätzung der Besteuerungsgrundlagen

Betreiber von Geldspielautomaten im Land Berlin haben für Zwecke der Vergnügungsteuer wenigstens vollständige Zählwerkausdrucke nach Maßgabe des Berliner Vergnügungsteuergesetzes zu erstellen und aufzubewahren. Die Pauschalbesteuerung nachweislich manipulierter Automaten ist eine Mindestbesteuerung und schließt die Schätzung unter den allgemeinen Schätzungsvoraussetzungen nicht aus. Das VgStG regelt die Erhebung der Vergnügungsteuer im Land Berlin.

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Neumasseunzulänglichkeit – und ihre Auswirkung auf die Rangfolge

Nach Anzeige der Neumasseunzulänglichkeit  können Ansprüche aus Neumasseverbindlichkeiten nicht im Wege der Leistungsklage durchgesetzt, sondern lediglich festgestellt werden. Dies gilt auch für Ansprüche auf Annahmeverzugslohn. Einer gleichwohl verfolgten Leistungsklage fehlt das Rechtsschutzbedürfnis. So auch in dem hier vom Bundesarbeitsgericht entschiedenen Fall: Die mit der Leistungsklage verfolgten Ansprüche für die Zeit

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Neumasseunzulänglichkeit – und ihre Auswirkung auf die Rangfolge

Der Eintritt der Neumasseunzulänglichkeit führt nicht zu einer Neuordnung der gesetzlich festgelegten Rangfolge der Masseverbindlichkeiten. Vielmehr sind alle Neumasseverbindlichkeiten quotal zu erfüllen. Innerhalb der Neumasseverbindlichkeiten gibt es nach Darlegung der Neumasseunzulänglichkeit durch den Insolvenzverwalter keine gesetzlich vorgesehenen weiteren Rangfolgen. Abweichende Ränge können auch nicht im Wege der Analogie entwickelt werden.

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