Lohnsteuerabführung trotz Insolvenzantragspflicht?

Die steuerrechtlich und die insolvenzrechtlich unterschiedliche Bewertung der Lohnsteuer-Abführungspflicht des Arbeitgebers in insolvenzreifer Zeit kann zu einer Pflichtenkollision führen. Eine solche steht der Haftung des Geschäftsführers wegen Nichtabführung der Lohnsteuer aber jedenfalls dann nicht entgegen, wenn der Insolvenzverwalter die Beträge …

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Lohnsteuerhaftung in der Insolvenz

Der Geschäftsführer einer GmbH haftet unter bestimmten Umständen persönlich, wenn die GmbH bei ihren Arbeitnehmern zwar die Lohnsteuer beim monatlichen Gehalt einbehält, aber nicht an das Finanzamt abführt.

Diese Haftung des Geschäftsführers greift nach Ansicht mehrerer Finanzgerichte jedoch dann nicht …

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Geschäftsführer-Haftung für Lohnsteuer

Wenn über das Vermögen einer GmbH ein Insolvenzverfahren eröffnet wird, so kann der Insolvenzverwalter von der Finanzverwaltung ggf. nach insolvenzrechtlichen Anfechtungsvorschriften Lohnsteuer zurückfordern, die in den letzten drei Monaten vor dem Antrag auf Eröffnung des Insolvenzverfahrens abgeführt wurde. Zwischen den …

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Pfändungsschutz für Selbständige

Die Bundesregierung hat jetzt einen Gesetzentwurf zum Pfändungsschutz der Altersvorsorge und zur Anpassung des Rechts der Insolvenzanfechtung vorgelegt.

Mit diesen Neuregelungen sollen selbstständige Unternehmer besser als bisher abgesichert werden. Der Pfändungsschutz für Lebensversicherungen, die einen wesentlichen Bestandteil der Altersvorsorge bilden, …

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Insolvenzanfechtung

Der Bundesgerichtshof hatte darüber zu entscheiden, inwiefern Zwangsvollstreckungsmaßnahmen von Gläubigern der Insolvenzanfechtung unterliegen, wenn sie früher als drei Monate vor dem Insolvenzantrag durchgeführt wurden.

Ein Finanzamt hatte von einem Unternehmer mittels einer Pfändungs- und Überweisungsverfügung noch rückständige Umsatzsteuer beitreiben können. …

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Abgetretene Lebensversicherungen in der Insolvenz

Droht eine Zahlungsunfähigkeit, werden oftmals Vermögenswerte auf Dritte verschoben und dabei auch Lebensversicherungen an dritte Personen abgetreten. Dem hat der Bundesgerichtshof einen Riegel vorgeschoben:

Hat der Schuldner für eine von ihm abgeschlossene Lebensversicherung einem Dritten ein widerrufliches Bezugsrecht eingeräumt, richtet …

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