Mit der Insolvenzanfechtung von Zahlungen der Organgesellschaft auf die Steuerschuld des Organträgers hatte sich jetzt der Bundesfinanzhof in München zu befassen. Die – differenzierte Lösung des Bundesfinanzhofs:
- Bezahlt in einer umsatzsteuerlichen Organschaft die Organgesellschaft kurz vor Eröffnung des Insolvenzverfahrens über



















