Restschuldbefreiung bei nicht gezahlten Sozialversicherungsbeiträgen

Mit der unanfechtbaren Verurteilung des Geschäftsführers einer GmbH zum Schadensersatz für nicht abgeführte Arbeitnehmeranteile von Sozialversicherungsbeiträgen steht gegenüber der Einzugsstelle noch nicht rechtskräftig fest, dass der zuerkannte Anspruch auf einer vorsätzlich begangenen unerlaubten Handlung beruht und deshalb von einer etwaigen Restschuldbefreiung des Geschäftsführers nicht ergriffen wird.

Restschuldbefreiung bei nicht gezahlten Sozialversicherungsbeiträgen

Bundesgerichtshof, Urteil vom 5. November 2009 – IX ZR 239/07