Stützt das Finanzamt den Insolvenzantrag auf Steuerforderungen, die sich – etwa bei Lohn- und Umsatzsteuer – aus Steueranmeldungen oder Steuervoranmeldungen des Schuldners ergeben, genügt zur Glaubhaftmachung die genaue Aufstellung der einzelnen Steueranmeldungen und Steuervoranmeldungen zusammen mit der Erklärung des Finanzamts, …
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