Insolvenz nach mündlicher Verhandlung

Die Verkündung der aufgrund einer mündlichen Verhandlung zu erlassenden Entscheidung wird nicht durch die nach dem Schluss dieser Verhandlung eintretende Unterbrechung (hier: aufgrund der Eröffnung des Insolvenzverfahrens über das Vermögen des Klägers) gehindert.

In dem hier vom Bundesfinanzhof entschiedenen Fall …

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Einkommensteuer als Masseverbindlichkeit bei – bei der Verwertung sicherungsübereigneten beweglichen Betriebsvermögens

berlässt der Insolvenzverwalter gemäß § 170 Abs. 2 InsO dem absonderungsberechtigten Gläubiger die der Masse zugehörigen sicherungsübereigneten beweglichen Wirtschaftsgüter des Betriebsvermögens zur Verwertung und entsteht nachfolgend durch deren Verkauf -infolge Aufdeckung von stillen Reserven- ein einkommensteuerpflichtiger Gewinn, ist die darauf …

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Die während des laufenden Insolvenzverfahrens anfallenden Einkommensteuer – und ihre Aufteilung

Während eines laufenden Insolvenzverfahrens sind die Einkommensteuer und der Solidaritätszuschlag für alle dem Insolvenzschuldner im Veranlagungszeitraum nach materiellem Steuerrecht zuzuordnenden Einkünfte einheitlich zu ermitteln und zwischen dem Insolvenzschuldner, der Einkünfte aus nichtselbständiger Arbeit erzielte, und dem Insolvenzverwalter als Vertreter der …

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Frankfurt Banken

Der insolvenzbedingte Untergang von Aktien

Erlischt das Mitgliedschaftsrecht des Aktionärs einer inländischen Aktiengesellschaft (AG), weil diese infolge einer Insolvenz aufgelöst, abgewickelt und im Register gelöscht wird, entsteht dem Aktionär ein steuerbarer Verlust, wenn er seine Einlage ganz oder teilweise nicht zurückerhält. Werden solche Aktien schon …

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Finanzamt

Insolvenzeröffnungsverfahren – und die Vorsteuer

§ 55 Abs. 4 InsO ist nur auf Masseverbindlichkeiten, nicht aber auch auf Vergütungsansprüche zugunsten der Masse anzuwenden. 

Verbindlichkeiten des Insolvenzschuldners aus dem Steuerschuldverhältnis, die von einem vorläufigen Insolvenzverwalter oder vom Schuldner mit Zustimmung eines vorläufigen Insolvenzverwalters begründet worden sind, …

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Einkommensteuerschulden im Insolvenzplanverfahren

Einkommensteuerschulden als (ehemalige) Masseverbindlichkeiten werden von den Wirkungen eines Insolvenzplanverfahrens grundsätzlich nicht erfasst.

Insbesondere ergibt sich aus der Durchführung des Insolvenzplanverfahrens keine „insolvenzimmanente Erhebungs- und Vollstreckungsbeschränkung“, die dazu geführt hätte, dass der Steueranspruch des Finanzamtes aus Einkommensteuer erloschen wäre.

Die …

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