Aufwendungen aus einer Bürgschaft des Arbeitnehmers zugunsten seines Arbeitgebers ist nicht immer steuerlich als Werbungskosten absetzbar, wie ein aktuelles Urteil des Finanzgerichts Berlin-Brandenburg für den Fall zeigt:
Immer wieder kommt es vor, dass Arbeitnehmer ihrem Arbeitgeber finanziell unter die Arme …
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