Der Insolvenzverwalter einer GmbH ist deren Geschäftsführer gegenüber nicht verpflichtet, eine zu dessen Gunsten abgeschlossene Haftpflichtversicherung aufrechtzuerhalten, um ihn aus einer Inanspruchnahme wegen verbotener Zahlungen freizustellen.
Der Geschäftsführer der insolventen GmbH gehört hinsichtlich möglicher Ansprüche aus § 64 GmbHG nicht …
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