In der Insolvenz kann der Insolvenzverwalter gemäß § 133 InsO Rechtshandlung des Insolvenzschuldners anfechten, die dieser in den letzten zehn Jahren vor dem Antrag auf Eröffnung des Insolvenzverfahrens oder nach diesem Antrag mit dem Vorsatz, seine Gläubiger zu benachteiligen, vorgenommen …
Lesen

















