Die gesetzliche Unfallversicherung wird neu ausgerichtet und modernisiert. Die Organisation wird gestrafft und an die heutigen wirtschaftlichen Strukturen angepasst, die Zahl der Unfallversicherungsträger wird reduziert.

Dies regelt das Unfallversicherungsmodernisierungsgesetz.
Außerdem wird mit dem Gesetz die Gemeinsame Deutsche Arbeitsschutzstrategie umgesetzt. Bund, Länder und Unfallversicherungsträger handeln im Bereich der Prävention künftig auf der Grundlage gemeinsam festgelegter Arbeitsschutzziele. Weitere Elemente sind eine verbesserte Zusammenarbeit der Aufsichtsdienste bei der Beratung und Überwachung der Betriebe sowie die Optimierung des Vorschriften- und Regelwerks. Das stärkt die Prävention und ist ein weiterer Beitrag zum Bürokratieabbau.
Im Übrigen ergeben sich für das Jahr 2009 folgende Neuerungen:
- Der gesetzliche Unfallversicherungsschutz für ehrenamtlich Engagierte, namentlich für Teilnehmer des neuen Freiwilligendienstes aller Generationen, wird ausgeweitet.
- Unternehmer haben in die Jahresmeldung zur Rentenversicherung auch die unfallversicherungsspezifischen Daten einzubeziehen. Dafür wird nach einer Erprobungsphase der Lohnnachweis zur gesetzlichen Unfallversicherung entfallen.
- Die Umlage für das Insolvenzgeld wird systemgerecht bei den Einzugsstellen für den Gesamtsozialversicherungsbeitrag eingegliedert. Dadurch wird die gesetzliche Unfallversicherung von einer Fremdaufgabe entlastet.