Wann ist ein Unternehmen zahlungsunfähig und muss Insolvenz anmelden und wann liegt nur eine Zahlungsstockung vor, die noch keinen Insolvenzgrund darstellt? Hierzu hat der Bundesgerichtshof nun Abgrenzungskriterien geliefert: Eine bloße Zahlungsstockung ist anzunehmen, wenn der Zeitraum nicht überschritten wird, den eine kreditwürdige Person benötigt, um sich die benötigten Mittel zu
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