Die Mitglieder des Aufsichtsrat einer Aktiengesellschaft haften persönlich für sittenwidriges und betrügerisches Verhalten des Vorstandes einer Aktiengesellschaft. Mit dieser Begründung hat das Oberlandesgericht Düsseldorf einem Aktienanleger, der wie mehr als 6.000 andere, Aktien einer mittlerweile insolventen AG erworben hatte, einen …
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