Die Familiengerichte und nicht die Zivilgerichte sind sachlich zuständig für Verfahren, mit denen die Feststellung oder negative Feststellung erstrebt wird, ein zur Insolvenztabelle angemeldeter titulierter Unterhaltsanspruch resultiere aus vorsätzlich begangener unerlaubter Handlung oder nach der Neufassung des § 302 Nr. …
Lesen







Fragen der Insolvenanfechtung, Zahlungsunfähigkeit, Kontenpfändung, und die Bekanntgabe durch Aufgabe zur Post.






