Nach Wegfall des Eigenkapitalersatzrechts besteht kein Anspruch des Insolvenzverwalters auf unentgeltliche Nutzung von Betriebsanlagen, die der Gesellschafter seiner Gesellschaft vermietet hat.
Die nach Verfahrenseröffnung zugunsten der Gesellschafterin/Vermieterin begründeten Mieten bilden keine nachrangige Forderungen im Sinne von § 39 Abs. 1 …
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Das war das Insolvenzrecht im Februar 2015:






