Der Bundesfinanzhof hält – trotz Kritik aus der Rechtsprechung an seiner Rechtsprechung zur (zweifachen) Berichtigung der Umsatzsteuer bei und nach der Bestellung eines vorläufigen Insolvenzverwalters fest:
- Die Entgelte für die von der insolventen GmbH vor der Bestellung des vorläufigen Insolvenzverwalters



















