Nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs ist ein dem Schuldner wegen rechtsstaatswidriger Strafverurteilung und zu Unrecht in der ehemaligen DDR erlittener Haft gemäß § 17 StrRehaG zuerkannter Entschädigungsanspruch pfändbar und gehört deshalb in die Insolvenzmasse.
Dementsprechend gehört der dem Schuldner zuerkannte …
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