Der vom Lieferanten abgeleitete Eigentumsvorbehalt des Factors im Rahmen eines echten Factoringvertrags berechtigt in der Insolvenz des Forderungsschuldners zur Aussonderung des Vorbehaltseigentums.
Im vorliegenden; vom Bundesgerichtshof entschiedenen Fall war die Factoringgesellschaft Vorbehaltseigentümerin von zehn Neu- und Vorführwagen.
Zunächst war die …
Lesen


















