Bei der Verwertung von Absonderungsrechten gilt die Anrechnungsvorschrift des § 367 Abs. 1 BGB auch für die seit der Eröffnung des Insolvenzverfahrens laufenden Zinsen.
Grundlage des Anspruchs der Klägerin ist § 488 Abs. 1 Satz 2 BGB in Verbindung mit …
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