Mit dem Wechsel des Insolvenzverwalters im laufenden Verfahren ist nach § 155 Satz 1 FGO i.V.m. §§ 241, 246 Abs. 1 ZPO analog ein gesetzlicher Beteiligtenwechsel eingetreten.
Dies führte nicht zu einer Unterbrechung des Rechtsstreits, wenn beide Insolvenzverwalter anwaltlich vertreten …
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