Für die Klagen des Insolvenzverwalters einer deutschen GmbH gegen dessen ehemalige, in der Schweiz lebende Geschäftsführerin sind die deutschen Gerichte zuständig.
Dabei ist es nicht entscheidungserheblich, ob die vom Insolvenzverwalter über das Vermögen einer GmbH (hier: mit Sitz in Lübeck) …
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