Die deutschen Gerichte sind für eine Klage auf Feststellung einer Insolvenzforderungen bei in Deutschland eröffneten Insolvenzverfahren international zuständig, soweit sie nicht auf Konkursanfechtung gestützt sind. Dabei kann dahinstehen, ob die internationale Zuständigkeit für Verfahren zur Prüfung der Anmeldung einer Insolvenzforderung …
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