Der Darlehensrückzahlungsanspruch eines ausgeschiedenen Gesellschafters ist im Insolvenzverfahren allenfalls dann als nachrangig zu behandeln, wenn er im letzten Jahr vor dem Eröffnungsantrag oder nach diesem Antrag ausgeschieden ist.
Die Forderung des ausgeschiedenen Gesellschafters auf Rückzahlung seines Darlehens war durchsetzbar. Nach …
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