Wenn der Geschäftsführer aus der eigenen Tasche zahlt…

Begleicht der hierzu nicht verpflichtete Geschäftsführer der späteren Insolvenzschuldnerin deren Verbindlichkeit aus eigenen Mitteln, benachteiligt er hierdurch nicht die späteren Insolvenzgläubiger.

Wird ein Darlehen eigens zur Begleichung einer bestimmten Schuld aufgenommen und gewährt, schließt die hierin liegende treuhänderische Bindung des …

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Informationsanspruch des Insolvenzverwalters gegen das Finanzamt

Ein ge­gen­über dem Fi­nanz­amt gel­tend ge­mach­ter In­for­ma­ti­ons­an­spruch des In­sol­venz­ver­wal­ters, der an­schlie­ßend einen An­fech­tungs­an­spruch durch­set­zen will, wird vom Re­ge­lungs­be­reich der Ab­ga­ben­ord­nung nicht um­fasst. Ein An­spruch nach § 4 Abs. 1 IFG NRW ist dem­nach nicht nach § 4 Abs. 2 Satz …

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Gezogene Nutzungen aus angefochtenen Steuerzahlungen

Der Fiskus ist von der Rechtshandlung an dem Insolvenzverwalter zur Herausgabe gezogener Nutzungen aus wirksam angefochtenen Steuerzahlungen verpflichtet, wobei es auf die steuerliche Ertragshoheit nicht ankommt. Als gezogene Nutzungen herauszugeben sind Zinserträge von Einnahmeüberschüssen, die im Haushaltsvollzug ausnahmsweise zeitweilig nicht …

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Anfechtungsansprüche und die Treuhändervergütung

Der Treuhänder im vereinfachten Insolvenzverfahren, der im Auftrag der Gläubigerversammlung Anfechtungsansprüche prüft und durchsetzt, erhält hierfür einen Zuschlag auf seine Vergütung, wenn sein Arbeitsaufwand erheblich war.

Die Prüfung und Durchsetzung von Ansprüchen aus Insolvenzanfechtung gehört nicht zu den Regelaufgaben des …

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Mietvertragsübernahme als Gläubigerbenachteiligung

Eine mittelbare objektive Gläubigerbenachteiligung ist gegeben, wenn durch die angefochtene Rechtshandlung eine Forderung des Anfechtungsgegners, die im Falle der Eröffnung des Insolvenzverfahrens eine bloße Insolvenzforderung gewesen wäre, zur Masseverbindlichkeit aufgewertet wird. Eine Vertragsübernahme kann als unentgeltliche Leistung anfechtbar sein. Ob …

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Vorsatzanfechtung in der außergerichtlichen Schuldenregulierung

Ein uneigennütziger Treuhänder unterliegt der Vorsatzanfechtung, wenn er nach Kenntnis der Zahlungsunfähigkeit des Schuldners ihm überlassene Geldbeträge vereinbarungsgemäß an bestimmte, bevorzugt zu befriedigende Gläubiger des Schuldners weiterleitet.

Ein uneigennütziger Treuhänder, der anfechtbar erlangte Gelder des Schuldners weisungsgemäß an dessen Gläubiger …

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