Bei einer Lastschriftbuchung im Abbuchungsauftragsverfahren ist für die Voraussetzungen einer Insolvenzanfechtung der Zeitpunkt maßgeblich, in dem die Schuldnerbank die Lastschrift einlöst.
Die Abbuchung ist nach § 130 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 InsO anfechtbar, wenn die Schuldnerin zahlungsunfähig war …
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