Der Steuerpflichtige verliert durch die Eröffnung des Insolvenzverfahrens über sein Vermögen nicht generell die Befugnis, von ihm getätigte bzw. ihm zurechenbare Aufwendungen als Betriebsausgaben gemäß § 4 Abs. 4 EStG abzuziehen.
Bewegen sich seine Aufwendungen außerhalb des durch die InsO …
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Die Anwalts-GmbH als Insolvenzverwalter, Haftungsforderungen der Gesellschaftsgläubiger und prozessuale Probleme der vorläufigen Insolvenzverwaltung.



Fragen der Insolvenanfechtung, Zahlungsunfähigkeit, Kontenpfändung, und die Bekanntgabe durch Aufgabe zur Post.



Prozesskostenhilfe für den Insolvenzverwalter, Gehaltszahlungen des insovlenten Unternehmers für seine Ehefrau, Inkassozession und Steuererstattungen.


