Das im maßgeblichen Zeitpunkt vorhandene Wissen der Finanzbehörde wird einer anderen Behörde desselben Rechtsträgers auch dann zugerechnet, wenn diese die Informationen erst im Laufe des Rechtsstreits zum Zwecke der Aufrechnung einholt.
Die vom Bundesgerichtshof angenommene aufgabenbezogene Handlungs- und Informationseinheit entsteht …
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