Mit dem Begriff des “Wertguthabens” im Sinne des § 8 a Abs. 3 Satz 1 ATG ist das individuelle Wertguthaben des einzelnen Arbeitnehmers, demgegenüber der Nachweis der ergriffenen Sicherungsmaßnahmen zu erfolgen hat, gemeint. Der Nachweis der ergriffenen Sicherungsmaßnahmen im Sinne …
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