Für insolvenzrechtliche Anfechtungsklagen gegen Sozialversicherungsträger ist der Rechtsweg zu den ordentlichen Gerichten gegeben.
Soweit der Gemeinsame Senat der Obersten Gerichtshöfe des Bundes in seiner Entscheidung vom 28. September 2010 für eine insolvenzrechtliche Anfechtungsklage gegen Arbeitnehmer den Rechtsweg nicht zu den …
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