Bei der Inanspruchnahme eines vormaligen Insolvenzverwalters auf Schadensersatz nach § 60 InsO obliegt die Darlegungs- und Beweislast dem den Schadensersatz begehrenden Kläger.
Dies ergibt sich schon aus dem Wortlaut der Vorschrift. Auch Berger/Frege/Nicht vertreten keine gegenteilige Ansicht, sondern meinen nur, …
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Das war das Insolvenzrecht im Juni 2015: