Der Insolvenzverwalter ist nicht verpflichtet, bezüglich des während der Arbeitsphase der Altersteilzeit aufgebauten Wertguthabens des Arbeitnehmers und des darauf entfallenden Arbeitgeberanteils am Gesamtsozialversicherungsbeitrag Sicherheit zu leisten. Das Landesarbeitsgericht hat die Feststellungsklage deshalb zu Recht abgewiesen.
Der Anspruch des Arbeitnehmers folgt …
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